Lärmbeschwerde einreichen
Umweltamt · Lärmschutz

Umweltamt · Lärmschutz
Gewerbe-/Industrielärm: Umweltamt. Nachbarschaftslärm: Ordnungsamt. Baulärm: Bauaufsicht. Nachts (22–6 Uhr): Polizei 110.
Schriftlich, per E-Mail oder Online-Formular beim zuständigen Amt. Lärmprotokoll beilegen (Datum, Uhrzeit, Dauer, Art).
Das Umweltamt prüft die Beschwerde: Messung, Ortsbegehung, ggf. Anordnung von Schallschutzmaßnahmen.
Bei Verstoß gegen TA Lärm: Anordnung von Betriebszeiten, Schallschutz, ggf. Bußgeld gegen den Verursacher.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Lärmbeschwerde | Kostenlos |
| Lärmmessung (privat) | 200–500 EUR |
| Rechtsanwalt (bei Klage) | Ab ca. 500 EUR |
| Bußgeld für Verursacher | Bis 50.000 EUR (Gewerbe) |
Schriftliche Beschwerde ist wirksamer und dokumentiert den Vorgang.
Gewerbe: Umweltamt. Nachbarn: Ordnungsamt. Baustelle: Bauaufsicht. Nachts: Polizei.
Ohne Dokumentation ist die Beschwerde schwer nachzuweisen. Protokoll führen!