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Änderungsmitteilung einreichen

Wohngeldstelle · Meldepflicht

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
⚠️
Pflicht!
Bei Änderungen
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Formlos
Schriftlich

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Meldepflicht prüfen

Sie MÜSSEN Änderungen melden bei: Einkommen steigt um >15%, Miete sinkt um >15%, Haushaltsgröße ändert sich (Geburt, Auszug), Umzug, Trennung/Scheidung.

2

Mitteilung verfassen

Formlos oder mit Formular der Wohngeldstelle. Aktenzeichen des Bescheids angeben.

3

Nachweise beilegen

Gehaltsnachweis, neuer Mietvertrag, Geburtsurkunde etc. — je nach Art der Änderung.

4

Einreichen

Persönlich, per Post oder (in einigen Kommunen) per E-Mail an die Wohngeldstelle.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
ÄnderungsmitteilungKostenlos
Bei Verstoß gegen MeldepflichtRückforderung zu viel gezahlten Wohngelds
Ggf. BußgeldBis 2.000 EUR bei vorsätzlich unterlassener Meldung

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Änderung nicht gemeldet

Rückforderung des zu viel gezahlten Wohngelds. Bei Vorsatz: Bußgeld bis 2.000 EUR.

❌ Nur mündlich gemeldet

Die Mitteilung muss SCHRIFTLICH erfolgen. Mündlich reicht nicht.

❌ Einkommenserhöhung verschwiegen

Bei nachträglicher Prüfung (z. B. durch Steuerdaten) droht Rückforderung + Bußgeld.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wann muss ich Änderungen melden?
Bei Einkommen +15%, Miete -15%, Haushaltsgröße ändert sich, Umzug, Trennung — wenn die Änderung >4 Monate dauert.
Was passiert, wenn ich nicht melde?
Rückforderung des zu viel gezahlten Wohngelds. Bei Vorsatz: Bußgeld bis 2.000 EUR.
Muss ich Einkommenssenkungen melden?
Ja! Bei Einkommenssenkung wird Ihr Wohngeld möglicherweise erhöht — in Ihrem Interesse.
Wie melde ich die Änderung?
Schriftlich an die Wohngeldstelle. Formlos oder mit Formular. Nachweise beilegen.

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