Änderungsmitteilung einreichen
Wohngeldstelle · Meldepflicht

Wohngeldstelle · Meldepflicht
Sie MÜSSEN Änderungen melden bei: Einkommen steigt um >15%, Miete sinkt um >15%, Haushaltsgröße ändert sich (Geburt, Auszug), Umzug, Trennung/Scheidung.
Formlos oder mit Formular der Wohngeldstelle. Aktenzeichen des Bescheids angeben.
Gehaltsnachweis, neuer Mietvertrag, Geburtsurkunde etc. — je nach Art der Änderung.
Persönlich, per Post oder (in einigen Kommunen) per E-Mail an die Wohngeldstelle.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Änderungsmitteilung | Kostenlos |
| Bei Verstoß gegen Meldepflicht | Rückforderung zu viel gezahlten Wohngelds |
| Ggf. Bußgeld | Bis 2.000 EUR bei vorsätzlich unterlassener Meldung |
Rückforderung des zu viel gezahlten Wohngelds. Bei Vorsatz: Bußgeld bis 2.000 EUR.
Die Mitteilung muss SCHRIFTLICH erfolgen. Mündlich reicht nicht.
Bei nachträglicher Prüfung (z. B. durch Steuerdaten) droht Rückforderung + Bußgeld.