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Lastenzuschuss beantragen (Eigentümer)

Wohngeldstelle · Eigentümer

Persönlich / PostLastenzuschuss Info

📋 Auf einen Blick

💰
Betrag
Wie Mietzuschuss
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Für
Eigentümer
📋
Antrag
Kostenlos

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruch prüfen

Der Lastenzuschuss steht Eigentümern zu, die ihre Immobilie SELBST bewohnen und geringe Einkommen haben. Gleiche Einkommensgrenzen wie beim Mietzuschuss.

2

Belastung berechnen

Anrechenbare Belastung: Hypothekenzinsen + Tilgung + Bewirtschaftungskosten. Nicht: Instandhaltungsrücklagen, Grundsteuer.

3

Formular ausfüllen

Spezielles Lastenzuschuss-Formular bei der Wohngeldstelle. Darlehensvertrag und Grundbuchauszug beilegen.

4

Antrag einreichen

Persönlich oder per Post bei der Wohngeldstelle. Gleiche Stelle wie für Mietzuschuss.

5

Bescheid erhalten

Bewilligungszeitraum: 12 Monate. Der Lastenzuschuss wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
LastenzuschussBerechnung wie Mietzuschuss
Bewilligungszeitraum12 Monate
HeizkostenkomponenteAutomatisch enthalten

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Lastenzuschuss nicht bekannt

Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie Wohngeld beantragen können. Immer prüfen!

❌ Vermietete Immobilie angegeben

Der Lastenzuschuss gilt NUR für selbstgenutzte Immobilien.

❌ Falsche Belastung angegeben

Nur Zinsen + Tilgung + Bewirtschaftungskosten. NICHT: Instandhaltungsrücklagen, Grundsteuer.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Lastenzuschuss?
Wohngeld für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Deckt Hypothekenzinsen, Tilgung und Bewirtschaftungskosten.
Wie viel bekomme ich?
Gleiche Berechnung wie Mietzuschuss — Durchschnitt ca. 370 EUR/Monat.
Wer hat Anspruch?
Eigentümer mit geringem Einkommen, die ihre Immobilie selbst bewohnen. Gleiche Einkommensgrenzen wie Mietzuschuss.
Kann ich Lastenzuschuss und Mietzuschuss gleichzeitig bekommen?
Nein. Entweder Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer).

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