Lastenzuschuss beantragen (Eigentümer)
Wohngeldstelle · Eigentümer

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Der Lastenzuschuss steht Eigentümern zu, die ihre Immobilie SELBST bewohnen und geringe Einkommen haben. Gleiche Einkommensgrenzen wie beim Mietzuschuss.
Anrechenbare Belastung: Hypothekenzinsen + Tilgung + Bewirtschaftungskosten. Nicht: Instandhaltungsrücklagen, Grundsteuer.
Spezielles Lastenzuschuss-Formular bei der Wohngeldstelle. Darlehensvertrag und Grundbuchauszug beilegen.
Persönlich oder per Post bei der Wohngeldstelle. Gleiche Stelle wie für Mietzuschuss.
Bewilligungszeitraum: 12 Monate. Der Lastenzuschuss wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Lastenzuschuss | Berechnung wie Mietzuschuss |
| Bewilligungszeitraum | 12 Monate |
| Heizkostenkomponente | Automatisch enthalten |
Viele Eigentümer wissen nicht, dass sie Wohngeld beantragen können. Immer prüfen!
Der Lastenzuschuss gilt NUR für selbstgenutzte Immobilien.
Nur Zinsen + Tilgung + Bewirtschaftungskosten. NICHT: Instandhaltungsrücklagen, Grundsteuer.