Widerspruch gegen Wohngeldbescheid
Wohngeldstelle · Rechtsbehelfe

Wohngeldstelle · Rechtsbehelfe
Den Wohngeldbescheid sorgfältig prüfen: Stimmt das Einkommen? Die Miete? Die Haushaltsgröße? Die Mietstufe?
Widerspruch innerhalb von 1 Monat nach Zustellung des Bescheids. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung.
Formloses Schreiben: Name, Aktenzeichen, „Ich lege Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid vom [Datum] ein.“ Begründung beilegen.
Per Post (Einschreiben empfohlen) oder persönlich bei der Wohngeldstelle.
Die Wohngeldstelle prüft erneut. Bei Ablehnung: Klage beim Sozialgericht (kostenlos!).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch | Kostenlos |
| Klage beim Sozialgericht | Gebührenfrei |
| Rechtsanwalt (optional) | Ab ca. 300 EUR |
| Einschreiben | Ca. 4,65 EUR |
Nach 1 Monat ist der Bescheid rechtskräftig. Kein Widerspruch mehr möglich.
Der Widerspruch muss SCHRIFTLICH erfolgen. Mündlich oder per E-Mail reicht nicht.
Vor der Klage beim Sozialgericht muss erst der Widerspruch bei der Wohngeldstelle erfolgen.