Wohngeld beantragen (Mietzuschuss)
Wohngeldstelle · Mietzuschuss

Wohngeldstelle · Mietzuschuss
Online-Rechner des BMWSB nutzen: wohngeld.org/wohngeldrechner. Einkommensgrenzen: 1 Person ca. 1.443 EUR, 2 Personen ca. 1.953 EUR (Mietstufe 1). Vermögen: max. 60.000 EUR + 30.000 EUR/Person.
Wohngeldantrag bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde/Stadt abholen oder online herunterladen. Alle Felder vollständig ausfüllen.
Das Formular „Mietbescheinigung“ muss vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden.
Persönlich bei der Wohngeldstelle, per Post oder (in einigen Kommunen) online. Alle Nachweise beilegen.
Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Bei Bewilligung: Wohngeld wird monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Bewilligungszeitraum: 12 Monate.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Durchschnittliches Wohngeld | Ca. 370 EUR/Monat |
| Bewilligungszeitraum | 12 Monate |
| Wohngeld-Plus (seit 2023) | Betrag verdoppelt, Empfänger verdreifacht |
| Heizkosten-/Klimakomponente | Automatisch enthalten (+1,20 EUR/m² + 0,40 EUR/m²) |
Wohngeld wird ab Antragsmonat gezahlt. Jeder Monat ohne Antrag ist verlorenes Geld.
Ohne die vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung wird der Antrag nicht bearbeitet.
Alle Haushaltsmitglieder müssen ihr Einkommen nachweisen. Falschangaben können zu Rückforderungen führen.