Dringlichkeitsschein beantragen
Wohnungsamt · Wohnungsnot

Wohnungsamt · Wohnungsnot
Anerkannte Gründe: Drohende Obdachlosigkeit, Räumungsklage, häusliche Gewalt, schwere Behinderung, unzumutbare Wohnverhältnisse, Haftentlassung.
Persönlich beim Bezirksamt/Wohnungsamt. Online ist in den meisten Städten NICHT möglich.
Alle Dokumente zur Dringlichkeit vorlegen: Kündigung, Räumungsurteil, ärztliches Attest etc.
Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen. Der Schein berechtigt zur bevorzugten Vermittlung einer Sozialwohnung.
Mit Dringlichkeitsschein werden Sie bei Wohnungsgesellschaften BEVORZUGT behandelt — deutlich schneller als mit normalem WBS.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| WBS (falls noch nicht vorhanden) | 0–30 EUR |
| Sozialwohnung-Miete | 6–10 EUR/m² |
Wer erst nach der Räumung kommt, hat schlechte Karten. SOFORT handeln bei Kündigung!
Der Dringlichkeitsschein muss in den meisten Städten PERSÖNLICH beantragt werden.
Ohne Belege für die Dringlichkeit (Kündigung, Attest) wird der Antrag abgelehnt.