Fehlbelegungsabgabe (Infos & Befreiung)
Wohnungsamt · Sozialwohnungen

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Die Fehlbelegungsabgabe ist 2026 nur noch in Hessen aktiv. In allen anderen Bundesländern abgeschafft.
Das Wohnungsamt prüft regelmäßig, ob Ihr Einkommen die WBS-Grenze überschreitet.
Bei Überschreitung: Festsetzungsbescheid mit monatlichem Aufschlag von 0,50–2,50 EUR/m².
In besonderen Fällen (Krankheit, Arbeitslosigkeit) kann eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt werden.
Wenn die Abgabe zu hoch wird: In eine nicht geförderte Wohnung umziehen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Fehlbelegungsabgabe (Hessen) | 0,50–2,50 EUR/m²/Monat |
| Befreiungsantrag | Kostenlos |
| In anderen Bundesländern | Abgeschafft (0 EUR) |
Die Fehlbelegungsabgabe ist eine gesetzliche Pflicht. Nichtzahlung führt zu Mahnverfahren.
Wenn Ihr Einkommen sinkt, können Sie eine Neuberechnung oder Befreiung beantragen.
Außerhalb von Hessen existiert die Fehlbelegungsabgabe 2026 NICHT. Keine Sorge.