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Fehlbelegungsabgabe (Infos & Befreiung)

Wohnungsamt · Sozialwohnungen

Von Amts wegenHessen Wirtschaft

📋 Auf einen Blick

💰
Aufschlag
0,50–2,50 EUR/m²
📍
Nur in
Hessen
📋
Grund
Einkommen über WBS-Grenze

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Status prüfen

Die Fehlbelegungsabgabe ist 2026 nur noch in Hessen aktiv. In allen anderen Bundesländern abgeschafft.

2

Einkommensprüfung

Das Wohnungsamt prüft regelmäßig, ob Ihr Einkommen die WBS-Grenze überschreitet.

3

Bescheid erhalten

Bei Überschreitung: Festsetzungsbescheid mit monatlichem Aufschlag von 0,50–2,50 EUR/m².

4

Ggf. Befreiung beantragen

In besonderen Fällen (Krankheit, Arbeitslosigkeit) kann eine Befreiung oder Ermäßigung beantragt werden.

5

Alternative: Umzug

Wenn die Abgabe zu hoch wird: In eine nicht geförderte Wohnung umziehen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Fehlbelegungsabgabe (Hessen)0,50–2,50 EUR/m²/Monat
BefreiungsantragKostenlos
In anderen BundesländernAbgeschafft (0 EUR)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Bescheid ignoriert

Die Fehlbelegungsabgabe ist eine gesetzliche Pflicht. Nichtzahlung führt zu Mahnverfahren.

❌ Einkommensänderung nicht gemeldet

Wenn Ihr Einkommen sinkt, können Sie eine Neuberechnung oder Befreiung beantragen.

❌ Panik in anderen Bundesländern

Außerhalb von Hessen existiert die Fehlbelegungsabgabe 2026 NICHT. Keine Sorge.

❓ Häufig gestellte Fragen

Gibt es die Fehlbelegungsabgabe noch?
Nur in Hessen. Alle anderen Bundesländer haben sie abgeschafft.
Wie hoch ist die Abgabe?
0,50–2,50 EUR/m²/Monat, je nach Einkommensüberschreitung.
Kann ich befreit werden?
Ja, in besonderen Fällen (Arbeitslosigkeit, Krankheit). Antrag beim Wohnungsamt.
Kommt die Abgabe bundesweit zurück?
Es gibt einen Diskussionsvorschlag der Bauministerin, aber 2026 noch keine Gesetzgebung.

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