Wohnraumförderung beantragen (KfW & Land)
Wohnungsamt · Förderung

Wohnungsamt · Förderung
KfW 300 „Wohneigentum für Familien“: Bis 270.000 EUR, Einkommensgrenze 90.000 EUR/Jahr, Kind unter 18 erforderlich. KfW 124 „Wohneigentum“: Bis 100.000 EUR, keine Einkommensgrenzen.
Für KfW 300: Energieeffizienz-Experte muss bestätigen, dass das Gebäude die Anforderungen erfüllt (Klimafreundlicher Neubau oder QNG).
Die Förderung wird NICHT direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Commerzbank etc.).
Die KfW prüft und entscheidet. Bei Zusage wird der Förderkredit über die Hausbank ausgezahlt.
Zusätzlich zur KfW: Jedes Bundesland hat eigene Programme (NRW.BANK, BayernLabo, IBB etc.).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| KfW 300 (Familien) | Bis 270.000 EUR Kredit, Zinsvorteil |
| KfW 124 (alle) | Bis 100.000 EUR Kredit |
| Energieberater | Ca. 300–500 EUR (teilweise gefördert) |
| Landesförderungen | Zins ab 0% + Tilgungszuschuss |
| Antragstellung | Kostenlos |
Die KfW-Förderung muss VOR Kaufvertrag/Baubeginn beantragt werden.
Der Antrag läuft über die Hausbank — nicht direkt bei der KfW.
Jedes Bundesland hat eigene Programme. Zusätzlich zur KfW prüfen!