Wohnungstausch beantragen
Wohnungsamt · Sozialwohnungen

Wohnungsamt · Sozialwohnungen
Über organisierte Programme (Hamburg SAGA, Berliner Wohnungsgesellschaften) oder private Tauschbörsen.
BEIDE Vermieter müssen dem Tausch zustimmen. Bei Sozialwohnungen: Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Beide Tauschpartner müssen einen gültigen WBS für die jeweils andere Wohnung haben (Wohnungsgröße + Einkommensgrenze).
Tauschantrag mit allen Unterlagen beim Wohnungsamt einreichen.
Nach Genehmigung: Alte Verträge kündigen, neue Mietverträge für die getauschte Wohnung abschließen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos (ggf. kleine Verwaltungsgebühr) |
| Neue Mietverträge | Kostenlos |
| Umzugskosten | Auf eigene Kosten |
Ohne Vermieter-Zustimmung ist der Tausch nicht möglich. Immer VORHER fragen!
Beide Partner brauchen einen WBS, der zur jeweils anderen Wohnung passt (Zimmerzahl/Fläche).
Der Tausch muss offiziell über das Wohnungsamt laufen. Inoffizielle Tauschvereinbarungen sind riskant.