Zweckentfremdung von Wohnraum melden
Wohnungsamt · Wohnraumschutz

Wohnungsamt · Wohnraumschutz
Wohnraum darf nicht ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden: Ferienwohnung, Leerstand über 3 Monate, gewerbliche Nutzung, Abriss.
In den meisten Städten: Online-Formular auf der Webseite des Bezirksamts/Wohnungsamts. Anonyme Meldung oft möglich.
Das Wohnungsamt prüft den Verdacht. Bei Verstoß: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld.
Bußgeld bis 500.000 EUR. In Berlin zusätzlich: 5 EUR/m² laufende Geldleistung. Ggf. Rückführung in Wohnnutzung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Bußgeld für Verstoß | Bis 500.000 EUR |
| Berlin: Laufende Geldleistung | 5 EUR/m²/Monat |
| Genehmigung beantragen (Vermieter) | 100–2.500 EUR je nach Stadt |
Airbnb ohne Registrierungsnummer ist in den meisten Großstädten illegal. Bußgeld bis 500.000 EUR.
Wohnungen dürfen nicht länger als 3 Monate leer stehen. Das Wohnungsamt kann Rückführung anordnen.
Vermieter müssen VOR der Umnutzung eine Genehmigung beantragen. Rückwirkend wird es teuer.