Beratungshilfe beantragen
Amtsgericht · Rechtsberatung

Amtsgericht · Rechtsberatung
Voraussetzung: Niedriges Einkommen, keine Rechtsschutzversicherung, keine andere zumutbare Hilfe.
Beim Amtsgericht am Wohnort. Persönlich mit Unterlagen. Sofortige Ausstellung.
Mit Berechtigungsschein zum Anwalt. Freie Anwaltswahl! 15 EUR Eigenanteil an Anwalt zahlen.
ALTERNATIVE: Erst zum Anwalt, dann innerhalb 4 Wochen Beratungshilfe nachträglich beantragen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Berechtigungsschein | Kostenlos |
| Eigenanteil an Anwalt | 15 EUR |
| Anwaltsberatung | Staat zahlt |
Mit Rechtsschutz: KEIN Anspruch auf Beratungshilfe!
Nachträglicher Antrag: Innerhalb 4 WOCHEN nach Anwaltsbesuch.
Beratungshilfe = außergerichtlich. PKH = gerichtlich. Zwei verschiedene Dinge!