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Beratungshilfe beantragen

Amtsgericht · Rechtsberatung

📋 Auf einen Blick

💰
Eigenanteil
15 EUR
📋
Voraussetzung
Niedriges Einkommen
Für
Außergerichtliche Beratung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruch prüfen

Voraussetzung: Niedriges Einkommen, keine Rechtsschutzversicherung, keine andere zumutbare Hilfe.

2

Berechtigungsschein holen

Beim Amtsgericht am Wohnort. Persönlich mit Unterlagen. Sofortige Ausstellung.

3

Anwalt aufsuchen

Mit Berechtigungsschein zum Anwalt. Freie Anwaltswahl! 15 EUR Eigenanteil an Anwalt zahlen.

4

Nachträgliche Beantragung

ALTERNATIVE: Erst zum Anwalt, dann innerhalb 4 Wochen Beratungshilfe nachträglich beantragen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
BerechtigungsscheinKostenlos
Eigenanteil an Anwalt15 EUR
AnwaltsberatungStaat zahlt

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Rechtsschutzversicherung vorhanden

Mit Rechtsschutz: KEIN Anspruch auf Beratungshilfe!

❌ Frist verpasst

Nachträglicher Antrag: Innerhalb 4 WOCHEN nach Anwaltsbesuch.

❌ Verwechslung mit PKH

Beratungshilfe = außergerichtlich. PKH = gerichtlich. Zwei verschiedene Dinge!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet Beratungshilfe?
15 EUR Eigenanteil an den Anwalt. Alles andere zahlt der Staat.
Wo bekomme ich den Berechtigungsschein?
Amtsgericht am Wohnort. Persönlich mit Einkommensnachweisen.
Muss ich VORHER zum Amtsgericht?
Nein! Sie können auch erst zum Anwalt und innerhalb 4 Wochen nachträglich beantragen.
Gilt Beratungshilfe auch für Klagen?
Nein! Nur außergerichtlich. Für Klagen: Prozesskostenhilfe beantragen.

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