Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen
Amtsgericht · Rechtsschutz

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PKH gibt es bei: Niedrigem Einkommen UND hinreichender Erfolgsaussicht der Klage. Nicht mutwillig.
Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse. Vollständig und ehrlich ausfüllen!
Antrag + Belege + Klageschrift beim zuständigen Gericht einreichen. VOR oder MIT der Klage.
Gericht prüft und bewilligt PKH. Ggf. mit Ratenzahlung (max. 48 Raten).
Mit PKH-Bewilligung: Anwalt wird vom Staat bezahlt. Freie Anwaltswahl!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| PKH-Antrag | Kostenlos |
| Gerichtskosten | Staat übernimmt |
| Anwaltskosten | Staat übernimmt |
| Ggf. Ratenzahlung | Max. 48 Monatsraten |
| Gegnerische Kosten bei Niederlage | NICHT abgedeckt! |
PKH VOR oder spätestens MIT der Klage beantragen. Nicht nachträglich!
ALLE Einnahmen und Ausgaben angeben. Falsche Angaben = Straftat (Betrug)!
Bei Niederlage: Gegnerische Anwaltskosten müssen Sie SELBST tragen.