Behördengänge Denkmalschutzbehörde
Denkmalschutz · Förderung · Steuervorteile
Die Denkmalschutzbehörde schützt historische Gebäude und genehmigt Veränderungen. Für Eigentümer bietet sie massive Fördermittel (bis 50%) und Steuervorteile (§7i: 100% in 12 Jahren).
Letzte Aktualisierung
27. März 2026
Zuständige Behörde
Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis / Stadt)
Verifizierung
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