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Behördengänge Denkmalschutzbehörde

Denkmalschutz · Förderung · Steuervorteile

5 Behördengänge verfügbar

Die Denkmalschutzbehörde schützt historische Gebäude und genehmigt Veränderungen. Für Eigentümer bietet sie massive Fördermittel (bis 50%) und Steuervorteile (§7i: 100% in 12 Jahren).

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Untere Denkmalschutzbehörde (Kreis / Stadt)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
AmtsDeutschland.de ist ein unabhängiger Informationsratgeber und keine offizielle Behörde. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Nützliche Informationen

Genehmigung 40–600 EUR
Für JEDE Änderung
Beratung kostenlos
Fördermittel Bis 50%
KfW + Land + Stiftung
VOR Baubeginn!
Steuervorteile 100% in 12 Jahren
§7i EStG (Vermieter)
90% Selbstnutzer
Schutz Vor Abriss
Kraft Gesetzes
500.000 EUR Buße
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Denkmalschutzbehörde

Was kostet die Genehmigung?

40–600 EUR. Vorabberatung: kostenlos. JEDE Änderung am Denkmal braucht Genehmigung!

Wie viel Förderung gibt es?

20–50% der Kosten. KfW + Land + Stiftung kombinierbar. VOR Baubeginn beantragen!

Was sind die Steuervorteile?

Vermieter: 100% in 12 Jahren (§7i). Selbstnutzer: 90% in 10 Jahren (§10f). Bescheinigung nötig.

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