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Führerschein-Pflichtumtausch (EU-Kartenformat)

Führerscheinstelle · Umtausch

PersönlichBMV Fristen

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
25,30 EUR
Frist
Bis 2033
💳
Format
EU-Karte

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Frist prüfen

Geburtsjahr bestimmt die Umtauschfrist: Vor 1953: 19.01.2033. 1953–1958: 19.01.2022 (bereits abgelaufen!). 1959–1964: 19.01.2023. 1965–1970: 19.01.2024. 1971+: 19.01.2025.

2

Termin vereinbaren

Online oder telefonisch beim zuständigen Bürgeramt/Führerscheinstelle.

3

Antrag stellen

Persönlich mit allen Unterlagen. Biometrisches Passfoto mitbringen.

4

Neuen Führerschein abholen

Nach 4–8 Wochen. Alter Führerschein wird ungültig gestempelt und zurückgegeben.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Umtauschgebühr25,30 EUR
Biometrisches Passfoto8–15 EUR
KarteikartenabschriftKostenlos–5 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Frist verpasst

10 EUR Verwarnungsgeld. Kein Fahrverbot, aber sofort umtauschen!

❌ Falsche Zuständigkeit

Antrag beim Bürgeramt am WOHNSITZ. Nicht am Arbeitsort.

❌ Karteikartenabschrift vergessen

Nur nötig, wenn Erstausstellung in ANDERER Stadt. Vorher beim dortigen Amt anfordern.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Pflichtumtausch?
25,30 EUR bundeseinheitlich. Plus Passfoto (8–15 EUR).
Wann muss ICH umtauschen?
Abhängig vom Geburtsjahr (Papierführerschein) oder Ausstellungsjahr (Kartenführerschein). Spätestens 19.01.2033.
Muss ich eine neue Prüfung machen?
Nein! Alle Klassen bleiben erhalten. Nur das Dokument wird getauscht.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
10 EUR Verwarnungsgeld. Kein Fahrverbot, aber sofort umtauschen!

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