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Behördengänge Kirchenaustrittsstelle

Kirchenaustritt · Kirchensteuer

1 Behördengänge verfügbar

Der Kirchenaustritt wird in Deutschland beim Standesamt (Bayern, Baden-Württemberg) oder Amtsgericht (NRW, Hessen, Berlin etc.) erklärt. Kosten: 0–35 EUR. Online ist NICHT möglich.

Ersparnis: Bei 60.000 EUR Brutto ca. 1.100 EUR/Jahr Kirchensteuer.

Letzte Aktualisierung 27. März 2026
Zuständige Behörde Standesamt (Süden) / Amtsgericht (Norden)
Verifizierung Geprüft durch AmtsDeutschland.de
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Kirchenaustritt

Nützliche Informationen

Kosten 0–35 EUR
Je Bundesland
3 Länder kostenlos
Wo Standesamt (Süden)
Amtsgericht (Norden)
Persönlich!
Ersparnis 336–2.000+ EUR/Jahr
Kirchensteuer
Ab Folgemonat
NICHT online Persönlich Pflicht
Ausweis mitbringen
Bescheinigung aufheben
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu Kirchenaustrittsstelle

Was kostet der Kirchenaustritt?

0–35 EUR. Kostenlos: Brandenburg, Sachsen, SA. NRW/Berlin: 30 EUR. Bayern: 35 EUR.

Kann ich online austreten?

Nein! Persönlich beim Standesamt (Süden) oder Amtsgericht (Norden).

Wie viel Kirchensteuer spare ich?

37k Brutto: 336 EUR/Jahr. 60k: 1.100 EUR. 80k: 2.000+ EUR.

Ab wann endet die Steuer?

Ab dem Folgemonat. Arbeitgeber wird automatisch informiert (ELStAM).

Kann ich wieder eintreten?

Ja! Jederzeit bei der Kirchengemeinde. Kostenlos.

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