Rehabilitation (Reha) beantragen
Krankenkasse · Rehabilitation

Krankenkasse · Rehabilitation
Hausarzt oder Facharzt stellt Befundbericht aus und bestätigt Reha-Bedürftigkeit.
Bei Krankenkasse (Formular 61) oder Rentenversicherung (Formular G0100). Arzt hilft beim Ausfüllen.
Bearbeitungszeit: 3–5 Wochen. MDK kann Begutachtung anfordern.
Wunsch- und Wahlrecht nach §8 SGB IX! Eigene Klinik vorschlagen.
Stationär: 3 Wochen (Verlängerung möglich). Ambulant: 15–20 Behandlungstage.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Zuzahlung stationär | 10 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr) |
| Zuzahlung ambulant | 10 EUR/Tag (max. 28 Tage/Jahr) |
| Fahrtkosten | Erstattung bei stationärer Reha |
| Krankengeld während Reha | Übergangsgeld: 68–75% vom Netto |
Krankenkasse ODER Rentenversicherung? Regel: Erwerbsfähigkeit bedroht → Rentenversicherung.
Sie DÜRFEN eine Klinik vorschlagen! Schriftlich im Antrag begründen.
Nach Krankenhausaufenthalt: AHB innerhalb 14 Tagen antreten. Sozialdienst informieren!