Plakatierung / Werbeanlagen genehmigen
Ordnungsamt · Werbung

Ordnungsamt · Werbung
Plakatierung (temporär), Werbeanlage (dauerhaft), oder Wahlwerbung (Sonderregeln).
Beim Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde: Antrag mit Standorten und Plakatmuster.
Nach Prüfung: Genehmigung mit Auflagen (Zeitraum, Standorte, Anzahl).
Innerhalb des genehmigten Zeitraums. Nach Ablauf: Sofort entfernen (Bußgeld!).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Plakatierung (temporär) | 20–100 EUR |
| Werbeanlage (dauerhaft) | 100–500 EUR |
| Wahlplakate | Oft gebührenbefreit |
| Bußgeld ohne Genehmigung | 50–5.000 EUR |
Wildplakatierung: 50–5.000 EUR Bußgeld + Entfernungskosten auf eigene Rechnung.
Nach Ablauf: Sofort entfernen! Sonst: Zusätzliches Bußgeld + städtische Reinigung.
Dauerhafte Werbeanlagen: Oft Baugenehmigung nötig. Vorher beim Bauamt prüfen!