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Plakatierung / Werbeanlagen genehmigen

Ordnungsamt · Werbung

SchriftlichDEHOGA

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
20–200 EUR
Vorlauf
2–4 Wochen
📋
Pflicht
Sondernutzung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Art der Werbung klären

Plakatierung (temporär), Werbeanlage (dauerhaft), oder Wahlwerbung (Sonderregeln).

2

Sondernutzung beantragen

Beim Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde: Antrag mit Standorten und Plakatmuster.

3

Genehmigung erhalten

Nach Prüfung: Genehmigung mit Auflagen (Zeitraum, Standorte, Anzahl).

4

Plakate aufhängen + entfernen

Innerhalb des genehmigten Zeitraums. Nach Ablauf: Sofort entfernen (Bußgeld!).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Plakatierung (temporär)20–100 EUR
Werbeanlage (dauerhaft)100–500 EUR
WahlplakateOft gebührenbefreit
Bußgeld ohne Genehmigung50–5.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Genehmigung plakatiert

Wildplakatierung: 50–5.000 EUR Bußgeld + Entfernungskosten auf eigene Rechnung.

❌ Plakate nicht rechtzeitig entfernt

Nach Ablauf: Sofort entfernen! Sonst: Zusätzliches Bußgeld + städtische Reinigung.

❌ Baugenehmigung für Werbeanlage vergessen

Dauerhafte Werbeanlagen: Oft Baugenehmigung nötig. Vorher beim Bauamt prüfen!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Plakatierungsgenehmigung?
20–200 EUR je nach Kommune, Anzahl und Zeitraum.
Brauchen Wahlplakate eine Genehmigung?
Oft vereinfacht: 6 Wochen vor Wahl, 1 Woche nach Wahl entfernen. Oft gebührenbefreit.
Was droht bei Wildplakatierung?
50–5.000 EUR Bußgeld + Reinigungskosten.
Brauche ich für ein Firmenschild eine Genehmigung?
Kommt drauf an: Kleine Schilder oft genehmigungsfrei. Leuchtschild/Werbeanlage: Genehmigung nötig.

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