Sperrzeitverkürzung beantragen
Ordnungsamt · Gaststättenrecht

Ordnungsamt · Gaststättenrecht
Sperrzeit variiert je Bundesland: Bayern 5–6 Uhr, NRW keine generelle Sperrzeit, Berlin keine Sperrzeit.
Beim Ordnungsamt: Antrag mit Begründung, Betriebskonzept und ggf. Lärmschutzmaßnahmen.
Ordnungsamt hört Anwohner an. Einwände werden geprüft.
Befristet oder unbefristet. Mit Auflagen (Lärmschutz, Türpolitik etc.).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Sperrzeitverkürzung | 50–500 EUR |
| Lärmschutzgutachten | 500–2.000 EUR |
| Verlängerung | 25–200 EUR |
Bußgeld: 500–5.000 EUR. Wiederholungsfall: Gaststättenerlaubnis gefährdet!
Nachbarbeschwerden = Widerruf der Sperrzeitverkürzung. Präventiv handeln!
Auflagen sind verbindlich. Verstoß = Bußgeld + Widerruf möglich.