Einstweilige Verfügung beantragen
Amtsgericht · Eilverfahren

Amtsgericht · Eilverfahren
Einstweilige Verfügung nur bei DRINGLICHKEIT. Zu lange gewartet → Dringlichkeit verneint (i.d.R. 1 Monat).
Anwalt beauftragen: Antragsschrift + eidesstattliche Versicherung + Beweismittel.
Zuständig: Amtsgericht (Streitwert bis 5.000 EUR) oder Landgericht (darüber).
Ohne Anhörung (ex parte) oder nach kurzer mündlicher Verhandlung. Entscheidung in 1–3 Tagen.
Innerhalb 1 MONAT dem Gegner zustellen! Sonst: Verfügung wird unwirksam.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gerichtskosten | Ab 30 EUR (streitwertabhängig) |
| Anwaltskosten | Ab 200 EUR (streitwertabhängig) |
| Zustellung durch Gerichtsvollzieher | Ab 15 EUR |
| Prozesskostenhilfe | 0 EUR (bei niedrigem Einkommen) |
Nach 1 Monat Kenntnis: Dringlichkeit oft verneint. SOFORT handeln!
Verfügung innerhalb 1 Monat zustellen! Sonst: Aufhebung.
Anwaltszwang beim Landgericht. Beim Amtsgericht: Anwalt dringend empfohlen.