Abfindung verhandeln / einklagen
Arbeitsgericht · Abfindung

Arbeitsgericht · Abfindung
Abfindung wird meist im Rahmen der Kündigungsschutzklage verhandelt.
Ca. 60% der Fälle enden im Gütetermin mit Vergleich (= Abfindung).
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Bei guter Position: Mehr.
Fünftelregelung: Abfindung wird steuerlich begünstigt. Auszahlung im Folgejahr prüfen!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Abfindung (Faustformel) | 0,5 Bruttogehälter × Jahre |
| Beispiel: 10 Jahre, 4.000 EUR brutto | 20.000 EUR Abfindung |
| Beispiel: 20 Jahre, 5.000 EUR brutto | 50.000 EUR Abfindung |
| Steuer | Fünftelregelung: Ermäßigter Steuersatz |
Ohne Klage: Kein Druckmittel für Abfindung. Frist UNBEDINGT einhalten.
Arbeitgeber bieten oft WENIGER als die Faustformel. Verhandeln!
Bei Aufhebungsvertrag: 12 Wochen Sperrzeit beim ALG I. In Verhandlung einpreisen.