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Aufhebungsvertrag prüfen / verhandeln

Arbeitsgericht · Vertragsende

SchriftlichBAG

📋 Auf einen Blick

⚠️
Sperrzeit
12 Wochen ALG I
💰
Abfindung
Verhandlungssache
📋
Bedenkzeit
Fordern!

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

NICHT sofort unterschreiben!

Bedenkzeit fordern: Mindestens 3 Tage. BAG: Überrumpelung = anfechtbar.

2

Anwalt konsultieren

DRINGEND empfohlen: Aufhebungsvertrag von Fachanwalt Arbeitsrecht prüfen lassen.

3

Konditionen verhandeln

Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote, Resturlaub, Sperrzeit-Formulierung, Turbo-Klausel.

4

Aufhebungsvertrag unterschreiben

Erst nach sorgfältiger Prüfung. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist kaum anfechtbar!

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Anwalt (Prüfung)200–500 EUR
RechtsschutzversicherungÜbernimmt oft
GewerkschaftKostenlos für Mitglieder

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Sofort unterschrieben

NIEMALS sofort unterschreiben! Bedenkzeit fordern. Einmal unterschrieben = kaum anfechtbar.

❌ Sperrzeit nicht einkalkuliert

12 Wochen kein ALG I = ca. 5.000–15.000 EUR Verlust. In Abfindung einpreisen!

❌ Zeugnis nicht mitverhandelt

Zeugnisnote IM Aufhebungsvertrag festlegen. Nachher ist es zu spät.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
NEIN! Aufhebungsvertrag ist FREIWILLIG. Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen.
Bekomme ich eine Sperrzeit?
Ja, 12 Wochen. Ausnahme: Drohende betriebsbedingte Kündigung + max. 0,5 Gehälter/Jahr.
Ist eine Abfindung im Aufhebungsvertrag üblich?
Ja! Oft höher als bei Kündigungsschutzklage. Verhandlungssache.
Kann ich den Vertrag noch widerrufen?
Grundsätzlich nein. Nur bei Überrumpelung, Drohung oder Arglisttäuschung anfechtbar.

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