Aufhebungsvertrag prüfen / verhandeln
Arbeitsgericht · Vertragsende

Arbeitsgericht · Vertragsende
Bedenkzeit fordern: Mindestens 3 Tage. BAG: Überrumpelung = anfechtbar.
DRINGEND empfohlen: Aufhebungsvertrag von Fachanwalt Arbeitsrecht prüfen lassen.
Abfindung, Freistellung, Zeugnisnote, Resturlaub, Sperrzeit-Formulierung, Turbo-Klausel.
Erst nach sorgfältiger Prüfung. Ein unterschriebener Aufhebungsvertrag ist kaum anfechtbar!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Anwalt (Prüfung) | 200–500 EUR |
| Rechtsschutzversicherung | Übernimmt oft |
| Gewerkschaft | Kostenlos für Mitglieder |
NIEMALS sofort unterschreiben! Bedenkzeit fordern. Einmal unterschrieben = kaum anfechtbar.
12 Wochen kein ALG I = ca. 5.000–15.000 EUR Verlust. In Abfindung einpreisen!
Zeugnisnote IM Aufhebungsvertrag festlegen. Nachher ist es zu spät.