Kündigungsschutzklage einreichen
Arbeitsgericht · Kündigung

Arbeitsgericht · Kündigung
Ab Zugang der Kündigung: 3 WOCHEN Frist für die Klage. Danach: Kündigung gilt als wirksam!
Beim Arbeitsgericht am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers. Schriftlich oder zur Niederschrift.
Innerhalb 2 Wochen: Gütetermin. Richter versucht Einigung. Ca. 60% der Fälle enden hier.
Wenn keine Einigung: Kammertermin (2–4 Monate). Urteil oder Vergleich (Abfindung).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gerichtsgebühr | Ab 15 EUR (streitwertabhängig, 3 Monatsgehälter) |
| Anwaltskosten | 500–3.000 EUR (je nach Gehalt) |
| PKH | Kostenlos bei niedrigem Einkommen |
| WICHTIG | Jede Partei trägt eigene Anwaltskosten! |
FATALER Fehler! Nach 3 Wochen: Kündigung gilt als wirksam. Keine Klage mehr möglich.
Kein Anwaltszwang, aber DRINGEND empfohlen. Arbeitgeber haben immer Anwälte.
Faustformel: 0,5 Bruttogehälter/Jahr. Bei guten Chancen: Mehr verhandeln!