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Kündigungsschutzklage einreichen

Arbeitsgericht · Kündigung

SchriftlichBAG

📋 Auf einen Blick

Frist
3 WOCHEN!
💰
Kosten
Ab 15 EUR
💰
Abfindung
0,5 Gehälter/Jahr

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

FRIST BEACHTEN: 3 Wochen!

Ab Zugang der Kündigung: 3 WOCHEN Frist für die Klage. Danach: Kündigung gilt als wirksam!

2

Klage einreichen

Beim Arbeitsgericht am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers. Schriftlich oder zur Niederschrift.

3

Gütetermin

Innerhalb 2 Wochen: Gütetermin. Richter versucht Einigung. Ca. 60% der Fälle enden hier.

4

Kammertermin

Wenn keine Einigung: Kammertermin (2–4 Monate). Urteil oder Vergleich (Abfindung).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
GerichtsgebührAb 15 EUR (streitwertabhängig, 3 Monatsgehälter)
Anwaltskosten500–3.000 EUR (je nach Gehalt)
PKHKostenlos bei niedrigem Einkommen
WICHTIGJede Partei trägt eigene Anwaltskosten!

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ 3-Wochen-Frist verpasst

FATALER Fehler! Nach 3 Wochen: Kündigung gilt als wirksam. Keine Klage mehr möglich.

❌ Ohne Anwalt verhandelt

Kein Anwaltszwang, aber DRINGEND empfohlen. Arbeitgeber haben immer Anwälte.

❌ Zu niedrige Abfindung akzeptiert

Faustformel: 0,5 Bruttogehälter/Jahr. Bei guten Chancen: Mehr verhandeln!

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit für die Klage?
3 WOCHEN ab Zugang der Kündigung. Danach: Keine Klage mehr möglich!
Was kostet die Kündigungsschutzklage?
Gericht: Ab 15 EUR. Anwalt: 500–3.000 EUR. PKH bei niedrigem Einkommen.
Bekomme ich eine Abfindung?
Kein Rechtsanspruch, aber häufig: 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr.
Wer zahlt die Anwaltskosten?
Jede Partei ihre eigenen! 1. Instanz: Kein Kostenerstattungsanspruch.

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