BAföG-Widerspruch einlegen
BAföG-Amt · Rechtsschutz

BAföG-Amt · Rechtsschutz
Fehler im Bescheid? Falsches Einkommen der Eltern? Freibeträge nicht berücksichtigt?
Schriftlich: „Ich lege gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [Aktenzeichen], Widerspruch ein." Begründung beifügen.
Innerhalb 1 MONAT nach Bescheid-Zugang. Per Post (Einschreiben!), Fax oder persönlich.
BAföG-Amt prüft erneut. Stattgabe oder Widerspruchsbescheid. Dann ggf. Klage möglich (kostenlos!).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Widerspruch | Kostenlos |
| Klage beim Verwaltungsgericht | Kostenlos (Studierende) |
| Anwalt (optional) | Beratungshilfe: 15 EUR |
Nach 1 Monat: Bescheid bestandskräftig. Nur noch Überprüfungsantrag (§44 SGB X) möglich.
Widerspruch immer per EINSCHREIBEN oder persönlich mit Eingangsstempel!
Erst Widerspruch, dann Begründung nachreichen. Aufgeben erst nach Klage!