Hinterbliebenenrente (BG) beantragen
Berufsgenossenschaft · Hinterbliebene

Berufsgenossenschaft · Hinterbliebene
Sofort nach Tod: BG über den tödlichen Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit informieren.
Hinterbliebenenleistungen bei der zuständigen BG beantragen.
Sterbegeld: Sofort. Witwenrente: Ab Folgemonat. Waisenrente: Für Kinder des Verstorbenen.
BG übernimmt Überführungskosten bei Arbeitsunfall außerhalb des Wohnorts.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Sterbegeld | 1/7 der Bezugsgröße (2026: ca. 6.390 EUR) |
| Große Witwenrente | 40% des Jahresarbeitsverdiensts |
| Kleine Witwenrente | 30% des JAV (2 Jahre) |
| Waisenrente Halbwaise | 20% des JAV |
| Waisenrente Vollwaise | 30% des JAV |
| Überführungskosten | BG übernimmt |
Arbeitgeber MUSS tödlichen Arbeitsunfall der BG melden. Selbst auch informieren!
BG zahlt Sterbegeld für Bestattungskosten. Belege aufbewahren!
BG-Rente kommt ZUSÄTZLICH zur gesetzlichen Hinterbliebenenrente!