Sanierung/Umbau Baudenkmal genehmigen
Denkmalschutzbehörde · Sanierung

Denkmalschutzbehörde · Sanierung
KOSTENLOS: Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beraten lassen. Was ist erlaubt? Welche Auflagen?
JEDE Änderung: Fenster, Dach, Fassade, Heizung, Grundriss — alles genehmigungspflichtig!
VOR Baubeginn: KfW, Landesförderung, Stiftungen. Bis 50% Zuschuss möglich!
Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für §7i EStG. Vermieter: 100% in 12 Jahren absetzbar.
Möglichst Fachfirmen mit Denkmal-Erfahrung. Denkmalschutzbehörde kann empfehlen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Genehmigungsgebühr | 40–600 EUR |
| Fördermittel | Bis 50% der Kosten |
| Steuervorteile §7i (Vermieter) | 100% in 12 Jahren absetzbar |
| Steuervorteile §10f (Selbstnutzer) | 90% in 10 Jahren absetzbar |
| Bußgeld ohne Genehmigung | Bis 500.000 EUR! |
Bis 500.000 EUR Bußgeld! Auch „kleine" Änderungen (Fenster, Farbe) sind genehmigungspflichtig.
VOR Baubeginn beantragen! Nachträgliche Förderung wird NICHT gewährt.
Originalmaterialien erhalten! Austausch nur mit Genehmigung und gleichwertigen Materialien.