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Sanierung/Umbau Baudenkmal genehmigen

Denkmalschutzbehörde · Sanierung

📋 Auf einen Blick

💰
Genehmigung
40–600 EUR
💰
Förderung
Bis 50%
📋
Steuer
100% in 12 Jahren

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Vorabberatung nutzen

KOSTENLOS: Bei der Unteren Denkmalschutzbehörde beraten lassen. Was ist erlaubt? Welche Auflagen?

2

Genehmigung beantragen

JEDE Änderung: Fenster, Dach, Fassade, Heizung, Grundriss — alles genehmigungspflichtig!

3

Fördermittel beantragen

VOR Baubeginn: KfW, Landesförderung, Stiftungen. Bis 50% Zuschuss möglich!

4

Steuervorteile sichern

Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für §7i EStG. Vermieter: 100% in 12 Jahren absetzbar.

5

Handwerker wählen

Möglichst Fachfirmen mit Denkmal-Erfahrung. Denkmalschutzbehörde kann empfehlen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Genehmigungsgebühr40–600 EUR
FördermittelBis 50% der Kosten
Steuervorteile §7i (Vermieter)100% in 12 Jahren absetzbar
Steuervorteile §10f (Selbstnutzer)90% in 10 Jahren absetzbar
Bußgeld ohne GenehmigungBis 500.000 EUR!

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Genehmigung saniert

Bis 500.000 EUR Bußgeld! Auch „kleine" Änderungen (Fenster, Farbe) sind genehmigungspflichtig.

❌ Fördermittel nach Baubeginn beantragt

VOR Baubeginn beantragen! Nachträgliche Förderung wird NICHT gewährt.

❌ Historische Substanz zerstört

Originalmaterialien erhalten! Austausch nur mit Genehmigung und gleichwertigen Materialien.

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich für jede Änderung eine Genehmigung holen?
JA! Fenster, Dach, Fassade, Heizung, Grundriss — alles genehmigungspflichtig.
Wie viel Förderung gibt es?
Bis 50% der Kosten. KfW + Landesförderung + Stiftungen kombinierbar.
Was sind die Steuervorteile?
Vermieter: 100% in 12 Jahren (§7i). Selbstnutzer: 90% in 10 Jahren (§10f).
Was droht ohne Genehmigung?
Bis 500.000 EUR Bußgeld + Rückbaupflicht.

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