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Steuererklärung korrigieren / berichtigen

ELSTER · Korrektur

Online (ELSTER)ELSTER

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Vor Bescheid
Jederzeit
Nach Bescheid
1 Monat

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

VOR dem Bescheid: Korrektur einreichen

In ELSTER: Erklärung erneut übermitteln mit Korrekturen. Finanzamt bearbeitet die neueste Version.

2

NACH dem Bescheid: Einspruch einlegen

Innerhalb 1 MONAT nach Bescheid-Zugang. Per ELSTER, Brief oder Fax. Begründung angeben.

3

Bei eigenem Fehler: Berichtigung nach §153 AO

Pflicht! Wenn Sie einen Fehler zu Ihren Gunsten entdecken: Sofort berichtigen (sonst: Steuerhinterziehung!).

4

Änderungsantrag nach §164 AO

Bei Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung: Änderung jederzeit möglich, solange Vorbehalt besteht.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Korrektur vor BescheidKostenlos
Einspruch nach BescheidKostenlos
Steuerberater (optional)Ab 100 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Einspruchsfrist verpasst

Nach 1 Monat + 3 Tage: Bescheid ist BESTANDSKRÄFTIG. Änderung nur noch in Ausnahmefällen.

❌ Fehler zu eigenen Gunsten nicht korrigiert

§153 AO: Pflicht zur Berichtigung! Verstoß = Steuerhinterziehung (§370 AO).

❌ Einspruch ohne Begründung

Begründung ist wichtig! Genau angeben, welche Punkte falsch sind und warum.

❓ Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Steuererklärung noch ändern?
Vor Bescheid: JA, jederzeit über ELSTER. Nach Bescheid: Einspruch innerhalb 1 Monat.
Was kostet eine Korrektur?
Kostenlos — sowohl vor als auch nach dem Bescheid.
Was ist die Einspruchsfrist?
1 Monat nach Zugang des Bescheids (Zugang = 3 Tage nach Poststempel).
Muss ich Fehler zu meinen Gunsten melden?
JA, Pflicht! §153 AO. Sonst droht Steuerhinterziehung (§370 AO).

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