Steuererklärung korrigieren / berichtigen
ELSTER · Korrektur

ELSTER · Korrektur
In ELSTER: Erklärung erneut übermitteln mit Korrekturen. Finanzamt bearbeitet die neueste Version.
Innerhalb 1 MONAT nach Bescheid-Zugang. Per ELSTER, Brief oder Fax. Begründung angeben.
Pflicht! Wenn Sie einen Fehler zu Ihren Gunsten entdecken: Sofort berichtigen (sonst: Steuerhinterziehung!).
Bei Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung: Änderung jederzeit möglich, solange Vorbehalt besteht.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Korrektur vor Bescheid | Kostenlos |
| Einspruch nach Bescheid | Kostenlos |
| Steuerberater (optional) | Ab 100 EUR |
Nach 1 Monat + 3 Tage: Bescheid ist BESTANDSKRÄFTIG. Änderung nur noch in Ausnahmefällen.
§153 AO: Pflicht zur Berichtigung! Verstoß = Steuerhinterziehung (§370 AO).
Begründung ist wichtig! Genau angeben, welche Punkte falsch sind und warum.