Arbeitszeitverstoß melden
Gewerbeaufsicht · Arbeitszeit

Gewerbeaufsicht · Arbeitszeit
Eigene Aufzeichnungen führen: Beginn, Ende, Pausen, Überstunden. WICHTIG!
Anonym möglich! Schriftlich, telefonisch oder online beim zuständigen Amt.
Betriebskontrolle: Arbeitszeitaufzeichnungen des Arbeitgebers werden geprüft.
Anordnung zur Einhaltung, Bußgeld (bis 30.000 EUR), ggf. Strafanzeige.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Bußgeld für Arbeitgeber | Bis 30.000 EUR |
Ohne eigene Dokumentation schwer nachweisbar. IMMER Arbeitszeiten notieren!
Gewerbeaufsicht hat DURCHSETZUNGSMACHT. Arbeitgeber droht Bußgeld.
Meldung ist ANONYM. Arbeitgeber erfährt Ihren Namen nicht. Zusätzlich: Kündigungsschutz!