Betriebsprüfung durch Gewerbeaufsicht
Gewerbeaufsicht · Kontrolle

Gewerbeaufsicht · Kontrolle
Gewerbeaufsicht kann OHNE VORANKÜNDIGUNG prüfen. Zutritt zu allen Räumen.
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitszeitnachweise, Unterweisungen, Gefahrstoffkataster.
Prüfer inspiziert: Arbeitsplätze, Maschinen, Schutzausrüstung, Notausgänge, Arbeitsbedingungen.
Mängelbericht. Fristen zur Beseitigung. Ggf. Bußgeld oder Betriebsstilllegung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Betriebsprüfung | Kostenlos (für Betrieb) |
| Bußgeld bei Verstößen | Bis 30.000 EUR |
| Betriebsstilllegung | Bei Gefahr für Leib und Leben |
Pflicht für JEDEN Betrieb! Häufigster Mangel bei Prüfungen. Sofort erstellen.
Mündlich reicht nicht! Schriftliche Dokumentation mit Unterschrift der Mitarbeiter.
Gewerbeaufsicht hat ZUTRITTSRECHT zu allen Betriebsräumen. Verweigerung = Ordnungswidrigkeit.