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Mutterschutz-Kontrolle

Gewerbeaufsicht · Mutterschutz

Schriftlich + TelefonBAuA

📋 Auf einen Blick

📋
Schutzfrist
6+8 Wochen
📋
Kündigungsschutz
Bis 4 Mon. nach Geburt
📋
Lohnfortzahlung
100%

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden

Arbeitgeber MUSS die Gewerbeaufsicht informieren. Ggf. selbst melden.

2

Gewerbeaufsicht prüft Arbeitsplatz

Gefährdungsbeurteilung: Ist der Arbeitsplatz für Schwangere sicher?

3

Schutzfristen einhalten

6 Wochen vor Geburt: Beschäftigungsverbot (verzichtbar). 8 Wochen nach Geburt: Absolutes Verbot.

4

Bei Verstößen melden

Arbeitgeber ignoriert Mutterschutz? Gewerbeaufsicht kontaktieren!

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
MeldungKostenlos
KontrolleKostenlos
Bußgeld für ArbeitgeberBis 30.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Schwangerschaft nicht gemeldet

Ohne Meldung: Kein Mutterschutz! Arbeitgeber kann Schutzmaßnahmen nicht treffen.

❌ Beschäftigungsverbot nicht eingehalten

Arbeitgeber lässt Schwangere verbotene Arbeiten machen? Sofort Gewerbeaufsicht melden!

❌ Kündigung akzeptiert

Kündigung während Schwangerschaft: UNWIRKSAM! Innerhalb 2 Wochen Schwangerschaft nachweisen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt der Mutterschutz?
6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt. Bei Frühgeburt/Mehrlingen: 12 Wochen nach Geburt.
Kann ich während des Mutterschutzes gekündigt werden?
Nein! Absoluter Kündigungsschutz während Schwangerschaft + 4 Monate nach Geburt.
Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?
Arzt attestiert: Diese konkrete Tätigkeit gefährdet Mutter oder Kind. Lohnfortzahlung 100%.
Was tun bei Verstößen?
Gewerbeaufsicht kontaktieren. Bußgeld bis 30.000 EUR für den Arbeitgeber.

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