Mutterschutz-Kontrolle
Gewerbeaufsicht · Mutterschutz

Gewerbeaufsicht · Mutterschutz
Arbeitgeber MUSS die Gewerbeaufsicht informieren. Ggf. selbst melden.
Gefährdungsbeurteilung: Ist der Arbeitsplatz für Schwangere sicher?
6 Wochen vor Geburt: Beschäftigungsverbot (verzichtbar). 8 Wochen nach Geburt: Absolutes Verbot.
Arbeitgeber ignoriert Mutterschutz? Gewerbeaufsicht kontaktieren!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Meldung | Kostenlos |
| Kontrolle | Kostenlos |
| Bußgeld für Arbeitgeber | Bis 30.000 EUR |
Ohne Meldung: Kein Mutterschutz! Arbeitgeber kann Schutzmaßnahmen nicht treffen.
Arbeitgeber lässt Schwangere verbotene Arbeiten machen? Sofort Gewerbeaufsicht melden!
Kündigung während Schwangerschaft: UNWIRKSAM! Innerhalb 2 Wochen Schwangerschaft nachweisen.