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Grundbuchauszug beantragen

Grundbuchamt · Auskunft

Online + PersönlichJustizportal

📋 Auf einen Blick

💰
Einfach
10 EUR
💰
Beglaubigt
20 EUR
📋
Voraussetzung
Berechtigtes Interesse

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Berechtigtes Interesse prüfen

Eigentümer: Immer berechtigt. Kaufinteressent, Bank, Notar, Gläubiger: Mit Nachweis.

2

Antrag stellen

Beim Grundbuchamt (Amtsgericht), online über Grundbuchportal (nicht alle Länder), oder über Notar.

3

Auszug erhalten

Einfacher Auszug: 10 EUR. Beglaubigter Auszug: 20 EUR. Lieferung: 1–7 Werktage.

4

Auszug prüfen

Bestandsverzeichnis, Abteilung I (Eigentümer), II (Lasten), III (Grundpfandrechte).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Einfacher Grundbuchauszug10 EUR
Beglaubigter Auszug20 EUR
Online-Abruf8–18 EUR (je nach Portal)
Über NotarNotargebühr + 10/20 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne berechtigtes Interesse beantragt

Grundbuch ist NICHT öffentlich! Nur mit berechtigtem Interesse (Eigentum, Kauf, Finanzierung).

❌ Einfachen statt beglaubigten bestellt

Für Bank/Finanzierung: BEGLAUBIGTER Auszug nötig. Einfacher reicht nicht.

❌ Grundbuchamt statt Notar kontaktiert

Bei Immobilienkauf: Notar bestellt Auszug automatisch. Kein eigener Antrag nötig.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?
Einfach: 10 EUR. Beglaubigt: 20 EUR.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Nur mit berechtigtem Interesse: Eigentümer, Käufer, Bank, Notar, Gläubiger.
Kann ich den Auszug online bestellen?
In vielen Bundesländern ja! Über das Grundbuchportal des Landes.
Wofür brauche ich einen beglaubigten Auszug?
Für Banken (Finanzierung), Behörden und Gerichte.

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