IHK-Schlichtung bei Handelsstreitigkeiten
IHK · Streitbeilegung

IHK · Streitbeilegung
Bei der IHK-Schlichtungsstelle. Streitfall schildern + Unterlagen einreichen.
IHK benennt neutralen Schlichter. Beide Parteien müssen zustimmen.
Schlichter hört beide Seiten an. Vermittelt Kompromiss.
Bei Einigung: Verbindliche Vereinbarung. Bei Scheitern: Gerichtsweg bleibt offen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Schlichtungsgebühr | 100–500 EUR |
| Gerichtsverfahren (zum Vergleich) | 1.000–10.000+ EUR |
| Mediator | 50–150 EUR/Stunde |
Erst IHK-Schlichtung versuchen: Schneller, günstiger, vertraulich.
Verträge, E-Mails, Rechnungen — alles beifügen. Je besser dokumentiert, desto schneller die Lösung.
Einigung IMMER schriftlich fixieren! Sonst: Nicht durchsetzbar.