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Eingliederungsvereinbarung (Kooperationsplan)

Jobcenter · Eingliederung

PersönlichJobcenter

📋 Auf einen Blick

📋
Seit 2023
Kooperationsplan
📋
Inhalt
Pflichten + Förderung
⚠️
Sanktion
Bei Pflichtverletzung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Gespräch mit Integrationsfachkraft

Gemeinsam Ziele festlegen: Welche Arbeit? Welche Qualifizierung? Welche Unterstützung?

2

Kooperationsplan erstellen

Schriftlich: Ihre Pflichten (Bewerbungen, Maßnahmen) + Förderung durch Jobcenter.

3

Pflichten erfüllen

Bewerbungen schreiben, Maßnahmen besuchen, Termine wahrnehmen. Alles dokumentieren!

4

Überprüfung

Regelmäßige Gespräche: Fortschritte, Anpassung der Ziele, neue Maßnahmen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
KooperationsplanKostenlos
BewerbungskostenJobcenter übernimmt (auf Antrag)
Fahrtkosten zu MaßnahmenJobcenter übernimmt
QualifizierungenJobcenter finanziert

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Termin verpasst ohne Entschuldigung

SOFORT absagen! Unentschuldigtes Fehlen: Sanktion möglich (10% Kürzung).

❌ Bewerbungsnachweise nicht aufbewahrt

ALLES dokumentieren: Screenshots, Kopien, Bestätigungen. Nachweis ist Ihre Pflicht.

❌ Maßnahme abgebrochen

Ohne wichtigen Grund: Sanktion. Vorher mit Integrationsfachkraft sprechen!

❓ Häufig gestellte Fragen

Was ist der Kooperationsplan?
Seit 2023: Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Jobcenter. Ziele, Pflichten, Förderung.
Was passiert bei Pflichtverletzung?
Stufe 1: Gespräch. Stufe 2: 10% Kürzung. Stufe 3: 30% Kürzung.
Muss ich jede Arbeit annehmen?
Nein! Zumutbarkeitsregeln gelten. Karenzzeit (6 Mon.): Nur Arbeit gemäß Qualifikation.
Zahlt das Jobcenter Bewerbungskosten?
Ja! Auf Antrag: Porto, Fotos, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.

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