Kosten der Unterkunft (KdU) — Miete + Heizung
Jobcenter · Wohnkosten

Jobcenter · Wohnkosten
Im Bürgergeld-Antrag: Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung angeben. Mietvertrag beifügen.
Erste 12 Monate: Jobcenter übernimmt JEDE Miete (auch überhöhte). Keine Senkungspflicht.
Jobcenter prüft: Ist Ihre Miete angemessen? Richtwerte je Stadt/Landkreis.
Wenn unangemessen: 6 Monate Zeit zur Senkung (günstigere Wohnung, Untermieter etc.).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Berlin (1 Person) | Ca. 426 EUR Kaltmiete + NK |
| München (1 Person) | Ca. 688 EUR Kaltmiete + NK |
| Leipzig (1 Person) | Ca. 350 EUR Kaltmiete + NK |
| Hamburg (1 Person) | Ca. 543 EUR Kaltmiete + NK |
VOR Umzug: Zusicherung des Jobcenters einholen! Sonst: Neue Miete wird ggf. nicht übernommen.
Nach 6 Monaten: Jobcenter zahlt nur noch den angemessenen Betrag. Differenz selbst tragen!
Nachzahlungen werden übernommen — aber NUR wenn rechtzeitig eingereicht.