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Kosten der Unterkunft (KdU) — Miete + Heizung

Jobcenter · Wohnkosten

PersönlichJobcenter

📋 Auf einen Blick

💰
Karenzzeit
12 Monate
📋
Danach
Angemessen
Senkung
6 Monate Frist

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Mietkosten melden

Im Bürgergeld-Antrag: Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung angeben. Mietvertrag beifügen.

2

Karenzzeit nutzen

Erste 12 Monate: Jobcenter übernimmt JEDE Miete (auch überhöhte). Keine Senkungspflicht.

3

Nach Karenzzeit: Angemessenheit prüfen

Jobcenter prüft: Ist Ihre Miete angemessen? Richtwerte je Stadt/Landkreis.

4

Ggf. Kostensenkung

Wenn unangemessen: 6 Monate Zeit zur Senkung (günstigere Wohnung, Untermieter etc.).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Berlin (1 Person)Ca. 426 EUR Kaltmiete + NK
München (1 Person)Ca. 688 EUR Kaltmiete + NK
Leipzig (1 Person)Ca. 350 EUR Kaltmiete + NK
Hamburg (1 Person)Ca. 543 EUR Kaltmiete + NK

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Umzug ohne Genehmigung

VOR Umzug: Zusicherung des Jobcenters einholen! Sonst: Neue Miete wird ggf. nicht übernommen.

❌ Senkungsaufforderung ignoriert

Nach 6 Monaten: Jobcenter zahlt nur noch den angemessenen Betrag. Differenz selbst tragen!

❌ Nebenkostenabrechnung nicht eingereicht

Nachzahlungen werden übernommen — aber NUR wenn rechtzeitig eingereicht.

❓ Häufig gestellte Fragen

Zahlt das Jobcenter meine Miete?
Ja! Angemessene Kaltmiete + Nebenkosten + Heizung werden komplett übernommen.
Was ist die Karenzzeit?
12 Monate wird jede Miete übernommen — auch überhöhte. Erst danach: Angemessenheitsprüfung.
Was wenn meine Miete zu hoch ist?
6 Monate Zeit zur Senkung. Günstigere Wohnung suchen oder Untermieter aufnehmen.
Werden Heizkosten auch bezahlt?
Ja! Heizkosten werden zusätzlich zur Kaltmiete übernommen.

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