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Mehrbedarf beantragen

Jobcenter · Zusatzleistung

SchriftlichJobcenter

📋 Auf einen Blick

💰
Schwangere
17%
💰
Alleinerziehend
12–60%
💰
Behindert
35%

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Anspruch prüfen

Schwanger? Alleinerziehend? Behindert (Merkzeichen G)? Kostenaufwendige Ernährung? Warmwasser dezentral?

2

Mehrbedarf beantragen

Formlos beim Jobcenter. Nachweise beifügen (Mutterpass, Ausweis, Attest).

3

Bescheid erhalten

Mehrbedarf wird ZUSÄTZLICH zum Regelsatz gezahlt. Kein Abzug!

4

Änderungen melden

Wenn der Grund entfällt (z.B. nach Geburt: Schwangerschafts-Mehrbedarf → Alleinerziehenden-Mehrbedarf).

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Schwangere (ab 13. Woche)17% = ca. 96 EUR extra
Alleinerziehend (1 Kind <7)36% = ca. 203 EUR extra
Alleinerziehend (2+ Kinder)12–60% (gestaffelt)
Merkzeichen G/aG35% = ca. 197 EUR extra
Kostenaufwendige Ernährung10–20% (ärztlich attestiert)
Dezentrale Warmwasser2,3% = ca. 13 EUR extra

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Mehrbedarf nicht beantragt

Jobcenter zahlt Mehrbedarf NICHT automatisch! Sie müssen ihn beantragen.

❌ Alleinerziehend-Status nicht nachgewiesen

Meldebestätigung: Nur SIE + Kind in der Wohnung. Kein weiterer Erwachsener.

❌ Ernährungsmehrbedarf ohne Attest

Ärztliches Attest ist PFLICHT. Ohne: Ablehnung.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie viel extra bekomme ich als Alleinerziehende/r?
1 Kind unter 7: 36% = ca. 203 EUR. Mehrere Kinder: Bis 60%.
Bekomme ich Mehrbedarf in der Schwangerschaft?
Ja! Ab der 13. Woche: 17% des Regelsatzes extra.
Muss ich den Mehrbedarf beantragen?
Ja! Wird nicht automatisch gezahlt. Formlos beim Jobcenter beantragen.
Werden mehrere Mehrbedarfe addiert?
Ja! Alleinerziehend + schwanger = beide Mehrbedarfe gleichzeitig.

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