Mehrbedarf beantragen
Jobcenter · Zusatzleistung

Jobcenter · Zusatzleistung
Schwanger? Alleinerziehend? Behindert (Merkzeichen G)? Kostenaufwendige Ernährung? Warmwasser dezentral?
Formlos beim Jobcenter. Nachweise beifügen (Mutterpass, Ausweis, Attest).
Mehrbedarf wird ZUSÄTZLICH zum Regelsatz gezahlt. Kein Abzug!
Wenn der Grund entfällt (z.B. nach Geburt: Schwangerschafts-Mehrbedarf → Alleinerziehenden-Mehrbedarf).
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Schwangere (ab 13. Woche) | 17% = ca. 96 EUR extra |
| Alleinerziehend (1 Kind <7) | 36% = ca. 203 EUR extra |
| Alleinerziehend (2+ Kinder) | 12–60% (gestaffelt) |
| Merkzeichen G/aG | 35% = ca. 197 EUR extra |
| Kostenaufwendige Ernährung | 10–20% (ärztlich attestiert) |
| Dezentrale Warmwasser | 2,3% = ca. 13 EUR extra |
Jobcenter zahlt Mehrbedarf NICHT automatisch! Sie müssen ihn beantragen.
Meldebestätigung: Nur SIE + Kind in der Wohnung. Kein weiterer Erwachsener.
Ärztliches Attest ist PFLICHT. Ohne: Ablehnung.