Grenzfeststellung (Grenzen klären)
Katasteramt · Grenzrecht

Katasteramt · Grenzrecht
Bei ÖbVI oder Katasteramt. Flurstücksnummer und betroffene Grenze angeben.
Alle Beteiligten werden eingeladen. Vermesser zeigt die amtlichen Grenzpunkte.
Fehlende/versetzte Grenzsteine werden (neu) gesetzt.
Amtliches Protokoll. Nachbarn unterschreiben. Rechtlich verbindlich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Grenzfeststellung (einfach) | 300–600 EUR |
| Grenzfeststellung (komplex) | 600–1.000 EUR |
| Grenzanzeige | 100–300 EUR |
NIEMALS selbst Grenze festlegen! Nur amtliche Vermessung ist rechtlich verbindlich.
Erst amtliche Grenzfeststellung, dann ggf. Gerichtsverfahren.
VOR Baubeginn: Grenze feststellen lassen! Nachträgliche Korrektur = teurer Abriss.