Grundstücksvermessung beauftragen
Katasteramt · Vermessung

Katasteramt · Vermessung
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder Katasteramt direkt.
Vermesser kommt vor Ort. Grenzpunkte werden eingemessen. Nachbarn werden benachrichtigt.
Grenzsteine oder -marken werden gesetzt. Nachbarn bestätigen (Grenzanzeige).
Ergebnisse werden ins Liegenschaftskataster übernommen. Amtlicher Nachweis.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Grenzvermessung | 500–1.500 EUR |
| Teilungsvermessung | 1.000–3.000 EUR |
| Gebäudeeinmessung | 300–1.000 EUR |
| Amtliche Lagepläne | 200–500 EUR |
STRAFTAT! §274 StGB. Grenzsteine/Grenzmarken niemals selbst versetzen.
Nach Neubau: Pflicht zur Gebäudeeinmessung. Bußgeld bei Versäumnis.
Nur ÖbVI oder Katasteramt können AMTLICHE Vermessungen durchführen.