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Grundstücksvermessung beauftragen

Katasteramt · Vermessung

Vor OrtAdV

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
500–3.000 EUR
Dauer
4–8 Wochen
📋
Pflicht
Bei Teilung/Neubau

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Vermessungsingenieur beauftragen

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder Katasteramt direkt.

2

Ortstermin

Vermesser kommt vor Ort. Grenzpunkte werden eingemessen. Nachbarn werden benachrichtigt.

3

Grenzzeichen setzen

Grenzsteine oder -marken werden gesetzt. Nachbarn bestätigen (Grenzanzeige).

4

Kataster-Eintragung

Ergebnisse werden ins Liegenschaftskataster übernommen. Amtlicher Nachweis.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Grenzvermessung500–1.500 EUR
Teilungsvermessung1.000–3.000 EUR
Gebäudeeinmessung300–1.000 EUR
Amtliche Lagepläne200–500 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Grenzstein versetzt

STRAFTAT! §274 StGB. Grenzsteine/Grenzmarken niemals selbst versetzen.

❌ Gebäudeeinmessung vergessen

Nach Neubau: Pflicht zur Gebäudeeinmessung. Bußgeld bei Versäumnis.

❌ Billigsten Anbieter gewählt

Nur ÖbVI oder Katasteramt können AMTLICHE Vermessungen durchführen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Vermessung?
Grenzvermessung: 500–1.500 EUR. Teilung: 1.000–3.000 EUR.
Wann ist eine Vermessung Pflicht?
Bei Grundstücksteilung, Grenzbebauung, Neubau (Gebäudeeinmessung).
Wer darf vermessen?
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder das Katasteramt.
Wie lange dauert es?
4–8 Wochen. Ortstermin + Bearbeitung + Kataster-Eintragung.

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