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Kircheneintritt / Wiedereintritt

Kirchenaustrittsstelle · Eintritt

PersönlichEKD Eintritt

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
📋
Wo
Kirchengemeinde
Dauer
Sofort–6 Monate

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Gemeinde kontaktieren

Evangelisch: Kirchengemeinde am Wohnort. Katholisch: Pfarrgemeinde. Kontakt über Kirche vor Ort oder online.

2

Gespräch führen

Evangelisch: Aufnahmegespräch mit Pfarrer/in. Katholisch: Mehrere Gespräche + ggf. Katechumenat.

3

Aufnahme/Taufe

Evangelisch: Aufnahme durch Segen, bei Ungetauften: Taufe. Katholisch: Aufnahme in Gottesdienst.

4

Kirchensteuer beginnt

Ab dem Folgemonat: Kirchensteuer wird automatisch über ELStAM eingezogen.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
KircheneintrittKostenlos
WiedereintrittKostenlos
Kirchensteuer (nach Eintritt)8–9% der Lohnsteuer

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Beim Standesamt/Amtsgericht vorgesprochen

Kircheneintritt bei der KIRCHENGEMEINDE, nicht beim Amt! Amt ist nur für den Austritt zuständig.

❌ Kirchensteuer nicht einkalkuliert

Nach Eintritt: 8–9% Zuschlag auf die Lohnsteuer. Bei 60k brutto: ca. 1.100 EUR/Jahr.

❌ Taufurkunde nicht gefunden

Ohne Taufurkunde: Gemeinde kann beim Taufregister nachfragen. Ggf. erneute Taufe.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet der Kircheneintritt?
Kostenlos. Keine Gebühren bei der Kirchengemeinde.
Wo trete ich ein?
Bei der Kirchengemeinde am Wohnort. Evangelisch: Pfarrbüro. Katholisch: Pfarrgemeinde.
Kann ich nach Austritt wieder eintreten?
Ja, jederzeit! Wiedereintritt ist kostenlos und willkommen.
Wann beginnt die Kirchensteuer?
Ab dem Folgemonat nach Eintritt. 8–9% der Lohnsteuer.

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