Kircheneintritt / Wiedereintritt
Kirchenaustrittsstelle · Eintritt

Kirchenaustrittsstelle · Eintritt
Evangelisch: Kirchengemeinde am Wohnort. Katholisch: Pfarrgemeinde. Kontakt über Kirche vor Ort oder online.
Evangelisch: Aufnahmegespräch mit Pfarrer/in. Katholisch: Mehrere Gespräche + ggf. Katechumenat.
Evangelisch: Aufnahme durch Segen, bei Ungetauften: Taufe. Katholisch: Aufnahme in Gottesdienst.
Ab dem Folgemonat: Kirchensteuer wird automatisch über ELStAM eingezogen.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kircheneintritt | Kostenlos |
| Wiedereintritt | Kostenlos |
| Kirchensteuer (nach Eintritt) | 8–9% der Lohnsteuer |
Kircheneintritt bei der KIRCHENGEMEINDE, nicht beim Amt! Amt ist nur für den Austritt zuständig.
Nach Eintritt: 8–9% Zuschlag auf die Lohnsteuer. Bei 60k brutto: ca. 1.100 EUR/Jahr.
Ohne Taufurkunde: Gemeinde kann beim Taufregister nachfragen. Ggf. erneute Taufe.