Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) — Kostenübernahme
Krankenkasse · Hilfsmittel

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Verordnung (Rezept) für Brille/Kontaktlinsen ausstellen lassen. Wichtig: Aktuelle Sehstärke.
Erwachsene: Ab 6,25 Dioptrien (Kurz-/Weitsicht) oder ab 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung. Kinder: Immer!
Rezept vorlegen. Optiker rechnet Festbetrag direkt mit Krankenkasse ab.
Festbetrag deckt Standardgläser. Aufpreis für Gleitsicht, Entspiegelung, dünne Gläser: Eigenanteil.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Festbetrag Einstärkenglas | 10–25 EUR pro Glas |
| Festbetrag Mehrstärkenglas | 35–112 EUR pro Glas |
| Eigenanteil (Gleitsicht, dünn) | 100–400 EUR (je nach Wunsch) |
| Kinder bis 18 | Volle Kostenübernahme (Gläser + einfaches Gestell) |
| Kontaktlinsen | Nur bei medizinischer Indikation |
Verordnung vom AUGENARZT ist Pflicht. Optiker-Sehtest reicht nicht für Kassenleistung.
Unter 6,25 Dioptrien: KEIN Anspruch für Erwachsene (außer Hornhautverkrümmung).
Festbetrag = Standardglas. Aufpreis für Extras muss selbst gezahlt werden.