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Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen) — Kostenübernahme

Krankenkasse · Hilfsmittel

📋 Auf einen Blick

💰
Festbetrag
10–112 EUR
📋
Ab
6 Dioptrien
👧
Kinder
Volle Übernahme

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Augenarzt aufsuchen

Verordnung (Rezept) für Brille/Kontaktlinsen ausstellen lassen. Wichtig: Aktuelle Sehstärke.

2

Anspruch prüfen

Erwachsene: Ab 6,25 Dioptrien (Kurz-/Weitsicht) oder ab 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung. Kinder: Immer!

3

Optiker aufsuchen

Rezept vorlegen. Optiker rechnet Festbetrag direkt mit Krankenkasse ab.

4

Eigenanteil zahlen

Festbetrag deckt Standardgläser. Aufpreis für Gleitsicht, Entspiegelung, dünne Gläser: Eigenanteil.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Festbetrag Einstärkenglas10–25 EUR pro Glas
Festbetrag Mehrstärkenglas35–112 EUR pro Glas
Eigenanteil (Gleitsicht, dünn)100–400 EUR (je nach Wunsch)
Kinder bis 18Volle Kostenübernahme (Gläser + einfaches Gestell)
KontaktlinsenNur bei medizinischer Indikation

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Ohne Rezept zum Optiker

Verordnung vom AUGENARZT ist Pflicht. Optiker-Sehtest reicht nicht für Kassenleistung.

❌ Anspruch nicht geprüft

Unter 6,25 Dioptrien: KEIN Anspruch für Erwachsene (außer Hornhautverkrümmung).

❌ Teure Extras auf Kassenkosten erwartet

Festbetrag = Standardglas. Aufpreis für Extras muss selbst gezahlt werden.

❓ Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse meine Brille?
Erwachsene: Nur ab 6,25 Dioptrien oder 4,25 Dioptrien Hornhautverkrümmung. Kinder: Immer!
Wie hoch ist der Zuschuss?
10–112 EUR pro Glas (Festbetrag). Deckt Standardgläser.
Werden Kontaktlinsen bezahlt?
Nur bei medizinischer Notwendigkeit (Keratokonus etc.). Nicht für kosmetische Gründe.
Brauche ich ein Rezept?
Ja! Verordnung vom Augenarzt. Nicht vom Optiker.

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