EU-Direktzahlungen beantragen
Landwirtschaftskammer · EU-Förderung

Landwirtschaftskammer · EU-Förderung
Betrieb muss im InVeKoS-System registriert sein. Betriebsnummer beim Amt für Landwirtschaft.
Bis 15. Mai: Online-Antrag über ELAN (NRW, Niedersachsen etc.) oder iBALIS (Bayern).
Alle bewirtschafteten Flächen angeben. Geo-referenziert (digitale Feldkarte).
Freiwillig: Eco-Schemes (Blühstreifen, extensives Grünland etc.) = ZUSÄTZLICHE Prämie.
Ab Dezember: Basisprämie + Umverteilung + Eco-Schemes. Insgesamt ca. 150–300 EUR/ha.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Basisprämie | Ca. 150 EUR/ha |
| Umverteilungsprämie | Ca. 60 EUR/ha (erste 40 ha) |
| Öko-Regelungen | 30–240 EUR/ha zusätzlich |
| Junglandwirte-Prämie | Ca. 134 EUR/ha (erste 120 ha) |
1%/Tag Kürzung! Nach 25 Tagen verspätet: Kein Geld. RECHTZEITIG beantragen.
Konditionalitäts-Verstöße: Kürzung der Direktzahlungen um 1–5%.
Übererklärung: Kürzung. Stimmt Fläche nicht mit Geo-Daten überein: Rückforderung.