Amts Deutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
🏗️

Investitionsförderung (AFP) beantragen

Landwirtschaftskammer · Investition

SchriftlichBMEL

📋 Auf einen Blick

💰
Zuschuss
Bis 40%
💰
Zusatz
Tier/Umwelt
📋
Für
Stallbau, Technik

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Beratung bei Landwirtschaftskammer

Kostenlos: Welche Investition ist förderfähig? Wie hoch ist der Zuschuss?

2

Antrag beim Amt für Landwirtschaft

VOR Investitionsbeginn! Antrag mit Businessplan + Kostenvoranschlägen.

3

Bewilligung abwarten

Prüfung: 2–6 Monate. NICHT vor Bewilligung beginnen!

4

Investition durchführen

Nach Bewilligung: Bauen/Kaufen. Rechnungen sammeln für Auszahlung.

5

Zuschuss erhalten

Nachweis der Investition + Rechnungen einreichen. Auszahlung: 20–40% der Kosten.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
AntragstellungKostenlos
Zuschuss StallbauBis 40% der Investitionskosten
Zuschuss Tierwohl+10–20% Bonus
Zuschuss Umweltschutz+10% Bonus
Mindestinvestition20.000 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Vor Bewilligung angefangen

Förderschädlich! Keine nachträgliche Förderung. IMMER Bewilligung abwarten.

❌ Zu wenige Angebote eingeholt

Mindestens 3 Kostenvoranschläge. Sonst: Förderantrag unvollständig.

❌ Fristen nicht eingehalten

Investition + Nachweis innerhalb des Bewilligungszeitraums. Verlängerung rechtzeitig beantragen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung?
Bis 40% Zuschuss. Plus Tierwohl-Bonus (+10–20%) und Junglandwirte-Bonus (+10%).
Was wird gefördert?
Stallbau, Technik, Diversifizierung, Lagerung, Verarbeitung. Mind. 20.000 EUR Investition.
Muss ich vor der Bewilligung warten?
JA! Pflicht. Investition vor Bewilligung = keine Förderung.
Wo beantrage ich?
Amt für Landwirtschaft oder über die Landwirtschaftskammer.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden