Schenkungsvertrag beurkunden
Notar · Vermögensübertragung

Notar · Vermögensübertragung
Freibeträge prüfen: Ehepartner 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR — alle 10 Jahre!
Bei Immobilien: Notarielle Beurkundung ist PFLICHT. Bei Geld/Sachen: Empfohlen, aber nicht Pflicht.
Notar erstellt Schenkungsvertrag, liest vor, beide Parteien unterzeichnen.
Bei Immobilien: Notar veranlasst Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Schenkung innerhalb 3 MONATEN dem Finanzamt melden! Auch unter Freibetrag.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Notar (Geldschenkung) | Ab 60 EUR |
| Notar (Immobilie 200.000 EUR) | Ca. 800–1.200 EUR |
| Grundbuch-Umschreibung | Ca. 500 EUR (bei 200.000 EUR) |
| Schenkungsteuer | 0 EUR bis Freibetrag, darüber 7–30% |
UNWIRKSAM! Immobilienschenkungen müssen notariell beurkundet werden.
3-Monats-Frist! Auch unter Freibetrag meldepflichtig. Verstoß: Ordnungswidrigkeit.
Alle 10 Jahre: Freibeträge werden erneuert. Frühzeitig mit Übertragung beginnen!