Vollmacht notariell beglaubigen
Notar · Vertretung

Notar · Vertretung
Generalvollmacht (alles), Vorsorgevollmacht (bei Handlungsunfähigkeit), Bankvollmacht, Prozessvollmacht etc.
Notartermin vereinbaren. Vollmacht-Entwurf mitbringen oder vom Notar erstellen lassen.
Unterschriftsbeglaubigung (ab 20 EUR): Notar bestätigt Unterschrift. Beurkundung (ab 165 EUR): Notar prüft + verliest den Inhalt.
Original oder beglaubigte Kopie dem Empfänger vorlegen. Bei Grundstücken: Notarielle Beurkundung Pflicht!
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Unterschriftsbeglaubigung | 20–70 EUR |
| Beurkundung Vollmacht | Ab 165 EUR (geschäftswertabhängig) |
| Vorsorgevollmacht | 60–200 EUR |
| Registrierung Vorsorgeregister | 20,50 EUR (empfohlen) |
Grundstücksgeschäfte brauchen BEURKUNDUNG, nicht nur Beglaubigung!
Viele Banken: Eigenes Formular nötig. VOR Notartermin bei der Bank fragen.
Ohne Registrierung: Betreuungsgericht weiß nicht, dass Vollmacht existiert!