Körperverletzung anzeigen
Polizei · Gewaltdelikt

Polizei · Gewaltdelikt
SOFORT: Fotos der Verletzungen, ärztliches Attest holen. Je zeitnaher, desto beweiskräftiger.
Ärztliches Attest mit genauer Beschreibung der Verletzungen. Rechtsmedizinisches Institut: Noch besser!
Bei Polizei persönlich oder über Onlinewache. STRAFANTRAG stellen (wichtig bei einfacher Körperverletzung)!
Einfache Körperverletzung: Strafantrag innerhalb 3 MONATEN nach Kenntnis der Tat und des Täters.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Strafanzeige | Kostenlos |
| Ärztliches Attest | 10–25 EUR |
| Rechtsmedizinisches Gutachten | Kostenlos (in vielen Bundesländern für Opfer) |
| Anwalt (Nebenklage) | Ggf. Beratungshilfe: 15 EUR |
Bei einfacher Körperverletzung: Ohne Strafantrag wird das Verfahren eingestellt!
Fotos + Arzt SOFORT. Je länger man wartet, desto weniger beweiskräftig.
Nach 3 Monaten: Strafantrag nicht mehr möglich (bei einfacher KV).