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Körperverletzung anzeigen

Polizei · Gewaltdelikt

PersönlichOpferhilfe

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Frist
3 Monate
📋
Strafe
Bis 5 Jahre

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Verletzungen dokumentieren

SOFORT: Fotos der Verletzungen, ärztliches Attest holen. Je zeitnaher, desto beweiskräftiger.

2

Arzt aufsuchen

Ärztliches Attest mit genauer Beschreibung der Verletzungen. Rechtsmedizinisches Institut: Noch besser!

3

Anzeige erstatten

Bei Polizei persönlich oder über Onlinewache. STRAFANTRAG stellen (wichtig bei einfacher Körperverletzung)!

4

Strafantrag fristgerecht stellen

Einfache Körperverletzung: Strafantrag innerhalb 3 MONATEN nach Kenntnis der Tat und des Täters.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
StrafanzeigeKostenlos
Ärztliches Attest10–25 EUR
Rechtsmedizinisches GutachtenKostenlos (in vielen Bundesländern für Opfer)
Anwalt (Nebenklage)Ggf. Beratungshilfe: 15 EUR

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kein Strafantrag gestellt

Bei einfacher Körperverletzung: Ohne Strafantrag wird das Verfahren eingestellt!

❌ Verletzungen nicht dokumentiert

Fotos + Arzt SOFORT. Je länger man wartet, desto weniger beweiskräftig.

❌ 3-Monats-Frist verpasst

Nach 3 Monaten: Strafantrag nicht mehr möglich (bei einfacher KV).

❓ Häufig gestellte Fragen

Muss ich einen Strafantrag stellen?
Bei einfacher Körperverletzung (§223): JA! Bei gefährlicher KV (§224): Nein, Polizei ermittelt automatisch.
Wie lange habe ich Zeit?
3 Monate ab Kenntnis der Tat und des Täters.
Was kostet die Anzeige?
Kostenlos. Ärztliches Attest: 10–25 EUR. Rechtsmedizin oft kostenlos für Opfer.
Was zählt als Körperverletzung?
Jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung: Schläge, Tritte, Würgen, auch psychische Gewalt mit körperlichen Folgen.

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