Waisenrente beantragen
Rentenversicherung · Hinterbliebene

Rentenversicherung · Hinterbliebene
Kinder erhalten Waisenrente, wenn ein Elternteil (Halbwaise) oder beide (Vollwaise) verstorben sind und mindestens 5 Jahre Beiträge gezahlt haben.
Formular R0500 bei der Deutschen Rentenversicherung. Online, per Post oder in Beratungsstelle.
Sterbeurkunde, Geburtsurkunde, ggf. Ausbildungsnachweis.
Auszahlung ab dem Folgemonat des Todesfalls. Rückwirkend bis 12 Monate möglich.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Antragstellung | Kostenlos |
| Halbwaisenrente | 10% der Rente des Verstorbenen |
| Vollwaisenrente | 20% der Rente des Verstorbenen |
| Zuschlag | Pauschaler Zuschlag je nach Beitragsjahren |
Rückwirkend nur 12 Monate. Sofort nach Todesfall beantragen!
Ab 18: Ohne Nachweis (Studium, Ausbildung etc.) keine Waisenrente.
JEDES Kind einzeln: Eigener Antrag pro Kind nötig.