Fehlerhafte SCHUFA-Einträge korrigieren
SCHUFA · Datenkorrektur

SCHUFA · Datenkorrektur
Kostenlos nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA: www.meineschufa.de. Alle Einträge prüfen.
Falscher Betrag? Bezahlte Forderung noch eingetragen? Verwechslung mit anderer Person? Verjährt?
Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangen. KONKRETEN Fehler benennen + Nachweis beifügen.
SCHUFA muss innerhalb 1 Monats reagieren. Bei Weigerung: Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Datenkopie (Art. 15 DSGVO) | Kostenlos |
| Berichtigungsantrag | Kostenlos |
| Beschwerde Datenschutzbeauftragter | Kostenlos |
| Anwalt (optional) | Ab 200 EUR (Beratungshilfe: 15 EUR) |
DATENKOPIE nach Art. 15 DSGVO ist KOSTENLOS! Nicht die Bonitätsauskunft (30 EUR) bestellen.
IMMER auch den Gläubiger anschreiben! Der Gläubiger hat die Daten gemeldet.
Zahlungsbeleg, Kündigung, Gerichtsurteil — konkreten Beweis für den Fehler beifügen.