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Fehlerhafte SCHUFA-Einträge korrigieren

SCHUFA · Datenkorrektur

Online + SchriftlichMeineSCHUFA

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Kostenlos
Dauer
4–6 Wochen
📋
Recht
Berichtigung

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Datenkopie anfordern

Kostenlos nach Art. 15 DSGVO bei der SCHUFA: www.meineschufa.de. Alle Einträge prüfen.

2

Fehler identifizieren

Falscher Betrag? Bezahlte Forderung noch eingetragen? Verwechslung mit anderer Person? Verjährt?

3

SCHUFA + Gläubiger anschreiben

Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangen. KONKRETEN Fehler benennen + Nachweis beifügen.

4

Löschung/Korrektur prüfen

SCHUFA muss innerhalb 1 Monats reagieren. Bei Weigerung: Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
Datenkopie (Art. 15 DSGVO)Kostenlos
BerichtigungsantragKostenlos
Beschwerde DatenschutzbeauftragterKostenlos
Anwalt (optional)Ab 200 EUR (Beratungshilfe: 15 EUR)

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Kostenpflichtige Auskunft bestellt

DATENKOPIE nach Art. 15 DSGVO ist KOSTENLOS! Nicht die Bonitätsauskunft (30 EUR) bestellen.

❌ Nur SCHUFA angeschrieben

IMMER auch den Gläubiger anschreiben! Der Gläubiger hat die Daten gemeldet.

❌ Keinen Nachweis beigefügt

Zahlungsbeleg, Kündigung, Gerichtsurteil — konkreten Beweis für den Fehler beifügen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Korrektur?
Kostenlos! Berichtigung nach Art. 16 DSGVO ist gebührenfrei.
Wie lange dauert es?
SCHUFA muss innerhalb 1 Monat reagieren (Art. 12 DSGVO).
Was wenn die SCHUFA sich weigert?
Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten. Kostenlos und effektiv.
Wann werden Einträge automatisch gelöscht?
Erledigter Kredit: 3 Jahre. Insolvenz: 3 Jahre nach Restschuldbefreiung. Anfragen: 12 Monate.

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