Schulpflichtbefreiung / Beurlaubung
Schulamt · Schulpflicht

Schulamt · Schulpflicht
Bis zu 3 Tage: Klassenlehrer. Bis 3 Monate: Schulleitung. Darüber: Schulamt.
Zwingende Gründe: Schwere Krankheit, familiärer Notfall, sportlicher Wettkampf, religiöse Feiertage.
Schule/Schulamt prüft. Bei Krankheit: Ärztliches Attest. Bei länger: Homeschooling-Alternative (z.B. Krankenhaus-Schule).
Lernstoff eigenständig nachholen. Schule stellt Material zur Verfügung.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Beurlaubungsantrag | Kostenlos |
| Bußgeld bei Schulverweigerung | Bis 1.000 EUR (je Bundesland) |
Beurlaubung für Urlaub wird in der Regel ABGELEHNT. Bußgeld droht!
Schulpflichtverletzung: Bußgeld + ggf. Jugendamt-Einschaltung.
In Deutschland VERBOTEN! Ordnungswidrig + ggf. Kindeswohlgefährdung.