Klage beim Sozialgericht einreichen
Sozialgericht · Klage

Sozialgericht · Klage
VOR der Klage: Widerspruch beim Amt. Erst nach Widerspruchsbescheid: Klage möglich.
Formlos möglich: „Ich klage gegen den Bescheid vom [Datum], Az. [...]." Begründung + Unterlagen beifügen.
Per Post, Fax oder persönlich. Frist: 1 MONAT nach Zugang des Widerspruchsbescheids.
Sozialgericht ermittelt von Amts wegen. Ggf. Gutachten. Mündliche Verhandlung.
Stattgabe oder Ablehnung. Bei Ablehnung: Berufung beim Landessozialgericht.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Klage (1. Instanz) | Kostenlos für Versicherte |
| Anwalt (optional) | Prozesskostenhilfe: 0 EUR |
| Gutachten | Gericht trägt Kosten |
| Berufung | Kostenlos |
1 Monat nach Widerspruchsbescheid! Danach: Bescheid bestandskräftig.
Klage erst NACH Widerspruchsverfahren möglich! Vorher: Widerspruch einlegen.
Anwaltskosten: Bei niedrigem Einkommen übernimmt der Staat. PKH beantragen!