Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Verwaltungsgericht · Eilverfahren

Verwaltungsgericht · Eilverfahren
Droht SOFORT ein Nachteil? Abschiebung, Baustopp, Führerscheinentzug, Gewerbeuntersagung?
§80(5) VwGO: Aufschiebende Wirkung wiederherstellen. Oder §123 VwGO: Einstweilige Anordnung.
Per Fax (schnellster Weg!) oder persönlich. Bei extremer Dringlichkeit: Telefonisch ankündigen.
Tage bis wenige Wochen. Bei Abschiebung: Oft am selben Tag.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gerichtsgebühr | Ab 35 EUR |
| Anwalt | Ab 300 EUR |
| PKH | Kostenlos |
Bei Abschiebung: SOFORT handeln. Jede Stunde zählt.
§80(5) vs. §123: Anwalt einschalten. Falscher Antrag = Ablehnung.
Konkret darlegen: Was passiert wenn NICHT sofort gehandelt wird?