Klage beim Verwaltungsgericht einreichen
Verwaltungsgericht · Klage

Verwaltungsgericht · Klage
VOR der Klage: Widerspruch bei der Behörde. Frist: 1 Monat nach Bescheid.
Anfechtungsklage (Bescheid aufheben) oder Verpflichtungsklage (Behörde zum Handeln zwingen).
1 Monat nach Widerspruchsbescheid. Per Post, Fax oder persönlich.
Gericht prüft: War die Behörde im Recht? Urteil nach 3–12 Monaten.
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gerichtsgebühr | Ab 35 EUR (streitwertabhängig) |
| Anwalt | Ab 500 EUR |
| PKH | Kostenlos bei niedrigem Einkommen |
1 Monat nach Widerspruchsbescheid. Danach: Bescheid bestandskräftig.
In vielen Bundesländern: Widerspruch Pflicht VOR Klage. Prüfen!
Anfechtungsklage (Bescheid weg) vs. Verpflichtungsklage (Behörde muss handeln). Anwalt fragen.