Amts Deutschland
0%
Zum Hauptinhalt springen
Behördengang suchen
⚖️

Klage beim Verwaltungsgericht einreichen

Verwaltungsgericht · Klage

SchriftlichBVerwG

📋 Auf einen Blick

💰
Kosten
Ab 35 EUR
Frist
1 Monat
📋
Gegen
Behördenentscheidungen

📎 Erforderliche Unterlagen

📝 Schritt für Schritt

1

Widerspruch einlegen

VOR der Klage: Widerspruch bei der Behörde. Frist: 1 Monat nach Bescheid.

2

Klageschrift verfassen

Anfechtungsklage (Bescheid aufheben) oder Verpflichtungsklage (Behörde zum Handeln zwingen).

3

Beim Verwaltungsgericht einreichen

1 Monat nach Widerspruchsbescheid. Per Post, Fax oder persönlich.

4

Mündliche Verhandlung

Gericht prüft: War die Behörde im Recht? Urteil nach 3–12 Monaten.

💰 Gebühren & Kosten

LeistungBetrag
GerichtsgebührAb 35 EUR (streitwertabhängig)
AnwaltAb 500 EUR
PKHKostenlos bei niedrigem Einkommen

💡 Wichtige Hinweise

⚠️ Häufige Fehler

❌ Klagefrist verpasst

1 Monat nach Widerspruchsbescheid. Danach: Bescheid bestandskräftig.

❌ Ohne Widerspruch geklagt

In vielen Bundesländern: Widerspruch Pflicht VOR Klage. Prüfen!

❌ Falschen Klagetyp gewählt

Anfechtungsklage (Bescheid weg) vs. Verpflichtungsklage (Behörde muss handeln). Anwalt fragen.

❓ Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Klage beim Verwaltungsgericht?
Ab 35 EUR Gerichtsgebühr. PKH bei niedrigem Einkommen.
Wogegen kann ich klagen?
Gegen jede Behördenentscheidung: Baugenehmigung, Asyl, Führerschein, Gewerbe, Steuern.
Wie lange habe ich Zeit?
1 Monat nach Widerspruchsbescheid.
Brauche ich einen Anwalt?
Kein Anwaltszwang, aber empfohlen. Verwaltungsrecht ist komplex.

🔗 Verwandte Behördengänge

Behördengang nicht gefunden?

Teilen Sie uns mit, welche Informationen Sie benötigen.

Anfrage senden