Normenkontrollantrag (Bebauungsplan anfechten)
Verwaltungsgericht · Baurecht

Verwaltungsgericht · Baurecht
Nur wer als Eigentümer/Anwohner KONKRET betroffen ist, kann klagen.
Zuständig: Oberverwaltungsgericht (OVG) / Verwaltungsgerichtshof (VGH). Nicht das VG!
1 JAHR nach Bekanntmachung des Bebauungsplans.
OVG prüft: Ist der Bebauungsplan rechtmäßig? Abwägungsfehler? Verfahrensfehler?
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Gerichtsgebühr | Ab 100 EUR |
| Anwalt | 1.000–5.000 EUR |
| PKH | Möglich |
Nach 1 Jahr: Keine Normenkontrolle mehr möglich.
OVG, nicht VG! Verwechslung = Zeitverlust.
Am OVG: ANWALTSZWANG. Ohne Anwalt wird der Antrag abgewiesen.